Energie & Steuern - Energieabgabenvergütung
Abgaben, Steuern und Gebühren machen neben den Energie- und Netzkosten
einen großen Teil der Gesamtkosten für die eingesetzten Energieträger (z.B. elektrische Energie, Mineralöle, Erd- oder Flüssiggas und Kohle) aus. Senken Sie also nach Möglichkeit auch die derzeit anfallenden Kosten für Energieabgaben und Mineralölsteuern.
Österreich - Energieabgabenvergütung:
Durch die anteilige Vergütung von Energieabgaben soll die Belastung produzierende energieintensive Unternehmen reduziert werden. Die Höhe der Rückerstattung der Energieabgaben hängt von jeweiligen Nettoproduktionswert und der Abgabesumme z.B. für elektrische Energie, Erdgas, Mineralöle, Kohle oder Flüssiggas ab.
Ermittlung Höhe der Energieabgabenvergütung und Antrag
Antragsberechtigte Unternehmen können die Höhe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und in den Infoblättern erläuterten Beispielen ermitteln und die entsprechende Rückvergütung der Energieabgabe mit dem Antragsformular des Bundesfinanzamtes (ENAV1)beantragen.
Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Beispiel: Energieabgabenrückvergütung produzierendes Unternehmen | |||
Nettoproduktionswert | 200.000 ,- € | ||
Abgabensumme | 14.080 ,- € | ||
400.000 kWh | elektrische Energie | x 0,015 = | 6.000,- € |
100.000 m3 | Erdgas | x 0,066 = | 6,600,- € |
10.000 kg | Steinkohle | x 0,05 = | 500,- € |
10.000 Liter | Heizöl extraleicht | x 0,098 = | 980,- € |
Selbstbehalt 1 (SB 1) kleiner als Mindest SB: wird somit nicht berücksichtigt |
-1.000,- € | ||
Nettoproduktionswert | 200.000 | x 0,005 = | -1.000,- € |
Selbstbehalt 2 (SB 2) größer als als SB1: wird somit als Mindest-SB berücksichtigt |
-1.059,- € | ||
elektrische Energie | 400.000 kWh | x 0,0005 = | -200,- € |
Erdgas | 100.000 m3 | x 0,00598 = | -598,- € |
Steinkohle | 10.000 kg | x 0,0051 = | -51,- € |
Heizöl extraleicht | 10.000 Liter | x 0,021 = | -210,- € |
Allgemeiner Selbstbehalt | -400,- € | ||
Auszahlungsbetrag Energieabgabenrückvergütung | 12.621,- € |
Unsere Dienstleistungen für Ihren Vorteil
Mit unserer besonderen Kompetenz im Bereich der Energiedienstleistungen beraten und betreuen wir Sie gerne in allen EnergiethemenDurch die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Kenntnis der für Ihr Unternehmen geltenden Möglichkeiten können Sie die Vorteile der steuerlichen Entlastung nutzen.
Für detailierte Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Themen vermitteln wir gerne den jeweiligen Experten aus unserem Netzwerk.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen:
- Beratung bei möglicher Vergütung oder Rückerstattung
- Unabhängige Beratung in allen Fragen der Energieversorgung
- Energieaudits entsprechend der genormten Anforderungen nach DIN EN 16247-1
- Aufbau und Betrieb von wirksamen Energiemanagementsystemen (z.B. nach ISO 50001:2011)
- Kompetente Analyse der Ausgangssituation und Energiekostenstruktur
- Unterstützung und Durchführung von Anträge
- Know-how und Verlässlichkeit.
- Erfahrung und Expertise in Energiethemen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0043 699 11 35 75 08
per eMail unter office@ztk.at
oder direkt über untenstehendes Kontaktformular:
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