Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Wichtig! Im Ministerrat wurde der Energiekostenzuschuss für Unternehmen beschlossen! Der von der massiven Teuerung der Energieträger betroffenen Unternehmen sollen durch Zuschüsse entlastet werden.
Der Energiekostenzuschuss erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Förderrichtlinie lt §5 zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
Die Förderrichtlinie regelt folgende Punkte:
- 1. förderbare Unternehmen
- 2. Rechtsgrundlagen, Ziele,
- 3. den Gegenstand der Förderung,
- 4. die förderbaren Kosten,
- 5. inhaltliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung,
- 6. das Ausmaß und die Art der Förderung,
- 7. das Verfahren, insbesondere
a) Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen),
b) Entscheidung,
c) Auszahlungsmodus,
d) Berichtspflichten des Fördernehmers,
e) Einstellung und Rückforderung der Förderung,
- 8. Geltungsdauer,
- 9. Evaluierung.
- 8. Geltungsdauer,
- Energieintensive Unternehmen können den Energiekostenzuschuss beantragen:
- Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt über die Förderbank des Bundes - AWS
- Wird laufend ergänzt:
Wir informieren zur Abwicklung des Energiekostenzuschuss und Energieeinsparungen - Wird laufend ergänzt:
Wir informieren zur Abwicklung des Energiekostenzuschuss und Energieeinsparungen - Rufen Sie uns an unter: 0043 699 11 35 75 08
- Energiekostenzuschussgesetz – UEZG:
Gesetzliche Grundlagen
Die Förderungsrichtlinie wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort veröffentlicht.
Energiekostenzuschuss: Eckdaten
Rechtliche Grundlagen:
+++ Tip: Fragen nach unabhängiger und qualifizierter Beratung: für BERATUNG - BEWERTUNG - UMSETZUNG - DOKUMENTATION von Energiesparzmaßnahmen
Tel.: 0043 699 11 35 75 08
eMail: office@ztk.at
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